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Microsoft:

18.07.2023

Großer Widerstand gegen US-Zugriff auf weltweite Cloud-Daten!



Bürgerrechtler, Wirtschaftsverbände und Sicherheitsexperten unterstützen im Streit,
um den Zugang zu Daten auf Cloud-Servern im Ausland Microsoft.
Sie warnen vor großer Rechtsunsicherheit und dem Ende der Privatheit im Netz.
Mehr als 30 externe Stellungnahmen hat der Oberste Gerichtshof,
der USA in einem brisanten Fall erhalten,den die Regierung in Washington an ihn herangetragen hat.
Sie möchte durchsetzen, dass die US-Justiz global mit einer nationalen Richteranordnung,
auf Nutzerdaten von US-Firmen in der Cloud zugreifen darf - auch dann,
wenn die Server im Ausland stehen.

Laut der überwältigenden Mehrheit der Eingaben an den Supreme Court befindet sich die US-Regierung,
mit dem Ansinnen aber komplett auf der falschen Spur,
und brächte damit neben dem Datenschutz das internationale Rechtssystem ins Wanken.

Vor einem globalen "Freifahrtschein" für alle nationalen Gerichtsbarkeiten,
warnen etwa die US-Aktivisten vom Electronic Privacy Information Center (EPIC),
mit Unterstützung renommierter IT-Sicherheitsexperten wie Ross Anderson,
Whitfield Diffie oder Bruce Schneier.
Sollte der Oberste Gerichtshof die Meinung der US-Regierung teilen,
"könnte jedes Land überall auf der Welt gespeicherte Daten abfragen,
einschließlich in den Vereinigten Staaten". Dafür reiche allein eine nationale richterliche Entscheidung aus.
Verfahren läuft seit 2013.

Es gebe jedoch keinen Grund, das international bewährte Verfahren,
über gegenseitige Rechtshilfeabkommen nicht mehr einzuhalten,
heißt es bei der zivilgesellschaftlichen Organisation.
Dabei prüfen lokale Gerichte, ob einem Ersuchen in ihrem Land stattgegeben werden kann.
Laut dem EPIC arbeiten der Europarat, die EU-Kommission und Datenschutzgruppen,
zudem parallel bereits an Rahmenwerken für den grenzüberschreitenden Zugang zu "elektronischen Beweisen".
Es handle sich so um einen "Schlüsselfall in dem laufenden Bemühen,
die Privatsphäre in der modernen Zeit zu schützen".

In der international mit Argwohn beobachteten Auseinandersetzung,
die als New York Search Warrant Case bekannt ist, geht es konkret darum,
ob Microsoft personenbezogene Daten an US-Behörden übergeben muss,
die in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert sind.
Die US-Regierung hatte dem Softwareriesen 2013 wegen Verdacht auf Drogenkriminalität,
eine Durchsuchungsanordnung eines Bundesrichters eines New Yorker Bezirks,
für das E-Mail-Konto eines Verdächtigen vorgelegt.

Frist abgelaufen?
Microsoft weigerte sich,die Daten herauszugeben, weil sie auf einem Server in Irland lagerten,
und verwies auf ein bestehendes Rechtshilfeabkommen mit dem EU-Staat.
Nach einem mehrjährigen Streit gab ein Berufungsgericht Microsoft schließlich recht,
weswegen Washington den Supreme Court anrief.

Am Donnerstag endete nun die Frist, innerhalb derer sich Außenstehende vor dem Gerichtshof,
mit Sachgutachten in Form von "Amicus Curiae"-Briefen einbringen konnten.
Fast alle Organisationen oder Gruppen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben,
unterstützen bezeichnenderweise mehr oder weniger deutlich Microsoft.
Dazu gehören neben Bürgerrechtsorganisationen wie der American Civil Liberties Union (ACLU),
und der Electronic Frontier Foundation (EFF) auch mehrere Industrieverbände,
die EU-Kommission, europäische Abgeordnete, Datenschutzforscher oder der UN-Sonderbeauftragte,
für das Recht auf Privatheit, Joseph Cannataci.

Ernsthafte Konflikte befürchtet

Der Tenor der Schreiben ähnelt sich häufig. Das Gesuch der US-Regierung,
"würde ernsthafte Konflikte zwischen dem US-Recht und einer großen Bandbreite ausländischer Gesetze,
die den Datenschutz von Individuen und die Menschenrechte schützen",
konstatiert etwa Privacy International stellvertretend für eine ganze Reihe internationaler zivilgesellschaftlicher Gruppen.
Der US-Kongress habe ein so breit gestricktes Mandat für Strafverfolger aber nicht erteilt,
so dass der Supreme Court das Urteil des Berufungsgerichts bestätigen sollte.

Vergleichbar kommen die EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht (Grüne),
Sophie in 't Veld (Liberale), die konservative Exjustizkommissarin Viviane Reding,
Birgit Sippel (SPD) und Axel Voss (CDU) in seltener Einigkeit zu dem Ergebnis,
dass mit der Anerkennung des Durchsuchungsbefehls die Bestimmungen einer Reihe internationaler Vereinbarungen,
über den Haufen geworfen,die Verletzung von Grundrechten der EU-Bürger gutgeheißen und Microsoft,
zum Verstoß gegen seine Verpflichtungen gemäß EU-Recht verdonnert würden.

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